Endbenutzer-Lizenzvertrag für Avid-Software

Dies ist die Avid-Softwarelizenzvereinbarung für Endbenutzer. Die Nutzung von Avid-Softwareanwendungen (und Hardwareprodukten, die Software enthalten) unterliegt der nachstehenden Avid-Softwarelizenzvereinbarung und anderen Nutzungsbedingungen, die zum Zeitpunkt des Kaufs für das Produkt gelten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Vertragsbedingungen für Abonnements

Bestimmte Versionen von Pro Tools können das Facebook 360 Spatial Workstation (AAX)-Plugin enthalten. Die Verwendung des Facebook 360 Spatial Workstation (AAX)-Plugins unterliegt der folgenden Softwarelizenzvereinbarung:

Nutzungsbedingungen für Spatial Workstation (Avid)

Wenn Sie Acrobat Reader nicht installiert haben, können Sie die Anwendung kostenlos von http://www.adobe.com herunterladen.

0155-30098-00 (März 2018)

AVID-SOFTWARELIZENZVEREINBARUNG

Diese Vereinbarung wird zwischen Avid Technology, Inc. (zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen) und Ihnen geschlossen. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig durch. Die Bedingungen gelten sowohl für die Avid-Software als auch die Medien, auf denen Sie diese erhalten haben (falls zutreffend). Darüber hinaus gelten die Bedingungen für alle Updates, Supportservices oder Internetdienste für die Software, es sei denn, diese werden mit anderen Bedingungen bereitgestellt. In dem Fall gelten diese Bedingungen. Die von Ihnen lizenzierte Avid-Software kann gesperrte Software enthalten, die Sie später lizenzieren und aktivieren können. In diesem Fall gelten die vorliegenden Bedingungen, sofern bei der Lizenzierung und Aktivierung der Software keine anderen Bedingungen angegeben werden.

Durch die Nutzung der Software akzeptieren Sie diese Bedingungen. Wenn Sie diese nicht akzeptieren, dürfen Sie die Software nicht verwenden. Geben Sie sie in diesem Fall an den Händler zurück, um eine Rückerstattung oder Gutschrift zu erhalten. Wenn der Händler keine Rückerstattung gewährt oder Sie die Softwarelizenz direkt von Avid erworben haben, wenden Sie sich bezüglich der geltenden Rückerstattungsrichtlinien an Avid. Weitere Informationen finden Sie unter www.avid.com/avidlicensing.

Wenn Sie ein Verbraucher sind, haben Sie möglicherweise zusätzliche oder andere Rechte. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die gesamte Vereinbarung, einschließlich Abschnitt H (Verbraucherrechte bleiben unberührt).

Die Software kann mit Komponenten anderer Anbieter vertrieben werden, für die andere Bedingungen gelten. Für weitere Informationen lesen Sie diese gesamte Vereinbarung, einschließlich Abschnitte 8 (Software von Drittanbietern) und 9 (Informationen von Dritten).

  1. EINGESCHRÄNKTE RECHTE BEZÜGLICH DER INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE Avid gewährt Ihnen die folgenden Rechte, vorbehaltlich des Erwerbs der entsprechenden Softwarelizenz (falls zutreffend) und der nachstehenden Bedingungen:

    1. 1.1. Gerätelizenz („rechnergebunden“) Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Hardwaregerät zu installieren und die Software ausschließlich auf diesem Gerät und nur für interne geschäftliche Zwecke oder zum persönlichen Gebrauch zu nutzen. Software, die einer Gerätelizenz unterliegt, kann als Abonnement angeboten werden.

    2. 1.2. Volumenlizenz Sie sind berechtigt, für jede gekaufte Volumenlizenz eine Kopie der Software auf einem Hardwaregerät zu installieren und die Software ausschließlich auf diesem Gerät und nur für interne geschäftliche Zwecke oder zum persönlichen Gebrauch zu nutzen. Sie können lizenzierte Geräte deaktivieren und Ihre erworbenen Volumenlizenzen mithilfe der von Avid bereitgestellten Administrations-Tools auf anderen Geräten innerhalb Ihres internen Computernetzwerks nutzen. Software, die einer Volumenlizenz unterliegt, kann als Abonnement angeboten werden.

    3. 1.3. Lizenz für gleichzeitige Benutzer („Floating“-Lizenz) Sie sind berechtigt, eine oder mehrere Kopien der Software für den internen Gebrauch auf Hardwaregeräten innerhalb Ihres internen Computernetzes zu installieren. Die Software darf gleichzeitig maximal von der Anzahl von Personen genutzt werden, die der Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung entspricht. Dieses Recht ist auf das Land beschränkt, in dem Sie die Lizenz erwerben, es sei denn, Sie erwerben die Lizenz in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone, in welchem Fall dieses Recht auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone beschränkt ist. Software, die einer Floating-Lizenz unterliegt, kann als Abonnement angeboten werden.

    4. 1.4. Pendellizenz Sie sind berechtigt, eine oder mehrere Kopien der Software für den internen Gebrauch auf Hardwaregeräten innerhalb Ihres internen Computernetzes zu installieren. Die Software darf gleichzeitig maximal von der Anzahl von Personen genutzt werden, die der Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung entspricht. Darüber hinaus können Lizenzen für einzelne Hardwaregeräte zur Nutzung außerhalb Ihres internen Computernetzwerks vergeben werden. Wenn eine Lizenz einem einzelnen Gerät zugewiesen wird, steht diese Lizenz nicht mehr für die Nutzung durch andere Benutzer in Ihrem Computernetzwerk zur Verfügung. Diese Rechte sind auf das Land beschränkt, in dem Sie die Lizenz erwerben, es sei denn, Sie erwerben die Lizenz in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone, in welchem Fall diese Rechte auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone beschränkt sind. Software, die einer Pendellizenz unterliegt, kann als Abonnement angeboten werden.

    5. 1.5. Virtualisierungslizenz („Avid Cloud VM“) Avid kann bestimmte Software mit einer Virtualisierungslizenz zur Verfügung stellen, einschließlich Abonnements für Media Composer Cloud | VM und MediaCentral. Eine Virtualisierungslizenz ist für jede Installation und Verwendung von Avid-Software in einer Umgebung erforderlich, in der das Host-Betriebssystem virtualisiert ist („virtualisierte Umgebungen“). Sie sind berechtigt, eine oder mehrere Kopien der Software in virtualisierten Umgebungen zur internen Nutzung auf Hardwaregeräten innerhalb Ihres internen Computernetzwerks oder einer von Ihnen verwalteten Microsoft Azure-Umgebung zu installieren, vorausgesetzt, Sie weisen Avid in Ihrem Azure-Konto als Ihren „Digital Partner of Recordׅ“ aus und stellen die Software gemäß den Anweisungen von Avid bereit. Die Software darf gleichzeitig maximal von der Anzahl von Personen genutzt werden, die der Anzahl der von Ihnen erworbenen Virtualisierungslizenzen entspricht. Bei Installation der Software in einer virtualisierten Umgebung sind bestimmte Softwarefunktionen möglicherweise nicht verfügbar. Diese Rechte sind auf das Land beschränkt, in dem Sie die Lizenz erwerben, es sei denn, Sie erwerben die Lizenz in der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone, in welchem Fall diese Rechte auf die Mitgliedsländer der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone beschränkt sind. Software, die einer Virtualisierungslizenz unterliegt, kann als Abonnement angeboten werden.

    6. 1.6. Hardware-Schlüssel-Lizenz („Dongle“) Für bestimmte Software ist ein spezieller Hardware-Schlüssel erforderlich (z. B. ein PACE iLOK USB-Stick). Sie dürfen diese Software auf mehreren Hardwaregeräten installieren, aber jeweils nur auf einem Hardwaregerät und nur in Verbindung mit Ihrem ordnungsgemäß autorisierten Hardware-Schlüssel verwenden.

    7. 1.7. Lizenz für den kostenlosen Download Avid stellt Ihnen möglicherweise bestimmte Software kostenlos zur Verfügung, die keinem der in diesem Vertrag beschriebenen Lizenzverfahren unterliegt. Sie können diese Software unter Berücksichtigung der möglicherweise zusätzlich für diese Software geltenden Bestimmungen zur internen geschäftlichen oder privaten Nutzung herunterladen, installieren und verwenden, dürfen die Software jedoch nicht weiterverteilen.

    8. 1.8. Avid Storage Suite-Softwarelizenz Die AirSpeed-, ISIS-, Avid NEXIS- und sonstige Software der Avid Storage Suite („Storage Suite-Software“) werden ausschließlich zur internen Nutzung mit Originalservern und sonstiger Originalhardware von Avid („Storage Suite-Hardware“) in der von Avid konfigurierten und bereitgestellten Form für Sie lizenziert. Sie können die Storage Suite-Software auf Ihrer Storage Suite-Hardware installieren. Ihre Verwendung der Storage Suite-Software ist auf die Speicherkapazität Ihrer Storage Suite-Hardware in der von Avid konfigurierten und bereitgestellten Form begrenzt. Ihre Nutzung der Storage Suite-Client-Software ist auf die Anzahl der durch Avid lizenzierten Plätze beschränkt.

    9. 1.9. Abonnement Im Falle von auf Abonnementsbasis erhältlicher Software sind Sie dazu berechtigt, diese während der Dauer Ihres Abonnements gemäß den Bedingungen und Einschränkungen der oben aufgeführten Lizenzart, zur geschäftsinternen oder persönlichen Verwendung, auf einem oder mehreren Hardwaregeräten zu installieren und zu verwenden. Für abonnementbasierte Software ist eine Internetverbindung erforderlich. Nach Ablauf der Laufzeit oder bei Nichtbezahlung der Abonnementgebühr kann die Software ohne Vorankündigung deaktiviert werden. Die erneute Aktivierung erfolgt erst, nachdem das Abonnement verlängert wurde, die Zahlung bei Avid eingegangen ist oder ein neues Abonnement erworben wurde. Die Nutzung der Software auf Abonnementbasis unterliegt zusätzlichen Bestimmungen und Bedingungen, die unter www.avid.com/subscription einsehbar sind.

  2. EINGESCHRÄNKTE RECHTE AN MEDIENELEMENTEN Die Software kann bestimmte Bilder, Animationen, Sounds, Musik und Videoclips zu Ihrer Wiederverwendung enthalten. Sie dürfen basierend auf diesen Medienelementen eigene Werke erstellen und diese vervielfältigen, bearbeiten, verbreiten, präsentieren und aufführen, unter der Voraussetzung, dass Sie:

    1. 2.1. Avid in Bezug auf jegliche Ansprüche oder Haftungen, die sich aus Ihrer Nutzung der Medienelemente ergeben, freistellen, verteidigen und schadlos halten;

    2. 2.2. in Ihren abgeleiteten Werken einen gültigen Copyright-Vermerk einfügen.

  3. Sie dürfen die Medienelemente weder als solche noch als Teil einer Sammlung, eines Produkts oder einer Dienstleistung verkaufen, lizenzieren oder vertreiben, deren Wert sich ausschließlich oder hauptsächlich aus den Medienelementen selbst ergibt.

  4. LIZENZBEDINGUNGEN

    1. 3.1. Technische Einschränkungen Diese Software kann an sich oder in der damit verbundenen Hardware oder beidem mit technischen Funktionen ausgestattet sein, die eine unlizenzierte Nutzung der Software verhindern oder erkennen. Die Umgehung dieser technischen Funktionen ist verboten, es sei denn, dies ist laut geltendem Recht trotz dieser Einschränkung ausdrücklich zugelassen. Jeder Versuch, technische Einschränkungen zu umgehen, kann die Software oder bestimmte Funktionen unbrauchbar oder instabil machen und eine Aktualisierung oder Erweiterung der Software verhindern.

    2. 3.2. Reverse Engineering und Kopieren Sie sind nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist laut geltendem Recht trotz dieser Einschränkung ausdrücklich zugelassen. Wenn die Software zusammen mit Komponenten von Drittanbietern vertrieben wird, die unter den Bedingungen der GNU Lesser General Public License (LGPL) lizenziert sind, dürfen Sie die Software ausschließlich zum Zweck der Fehlersuche bei den von Ihnen an der LGPL-Software vorgenommenen Änderungen zurückentwickeln. Die geänderte Software ist jedoch nicht durch die begrenzte Gewährleistung abgedeckt. Weitere Informationen finden Sie in Abschnitt F (Ausschluss der Gewährleistung). Sie dürfen die Software nur in dem Umfang kopieren, der zur Nutzung der Software für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erforderlich ist. Sie müssen alle Urheberrechts- und sonstigen in der Software angezeigten rechtlichen Hinweise in allen von Ihnen angefertigten Kopien angeben.

    3. 3.3. Kein Hosten oder Vermieten der Software Sie dürfen die Software nicht für andere zum Herunterladen, Kopieren oder Verwenden zur Verfügung stellen. Sie dürfen die Software oder die Funktionen der Software nicht verwenden, um gehostete Dienste öffentlich anzubieten. Sie dürfen die Software nicht an andere vermieten.

    4. 3.4. Keine Verwendung in virtuellen oder Cloud-Umgebungen Sie sind nicht berechtigt, die Software in einer virtualisierten Umgebung zu installieren, bereitzustellen oder zu verwenden, es sei denn, dies unterliegt einer Virtualisierungslizenz, wie in Abschnitt 1.5 dargelegt.

    5. 3.5. Keine Neukonfiguration Die Software ist nur für die Installation und Verwendung in der Art und Weise lizenziert, in der sie Ihnen zur Verfügung gestellt oder von einem mit der Software gelieferten automatischen Installationsprogramm konfiguriert wurde bzw. in der Dokumentation von Avid beschrieben ist. Sie sind nicht berechtigt, die in der Software enthaltenen Komponenten zu trennen oder die Software anderweitig neu zu konfigurieren, um technische Nutzungseinschränkungen der Software zu umgehen oder den Umfang Ihrer Lizenz anderweitig zu überschreiten.

    6. 3.6. Verwendung durch Bildungseinrichtungen Wenn die Software speziell für akademische oder Bildungszwecke ausgewiesen ist oder angeboten wird, ist sie ausschließlich für die Verwendung durch Studierende, Lehrkräfte und Mitarbeitende von Bildungseinrichtungen zu nichtkommerziellen Zwecken im Bereich der Bildung lizenziert.

    7. 3.7. Testsoftware Wenn die Software speziell zu Evaluierungs- oder Testzwecken oder „Nicht zum Weiterverkauf“ ausgewiesen ist oder angeboten wird, dürfen Sie die Software nur zu Demonstrations-, Test- oder Evaluierungszwecken verwenden.

    8. 3.8. Fristen Wenn die Software als zeitlich begrenzte Evaluierungs-, Leih-, Test-, Miet-, Abonnement- oder „zeitlich befristete“ Version ausgewiesen ist oder angeboten wird, erlöschen die Ihnen von Avid gewährten Rechte am Ende der Frist. Die Software kann mit technischen Funktionen ausgestattet sein, womit die Software nach Ablauf der Frist automatisch deaktiviert wird.

    9. 3.9. Keine illegale Nutzung Dieses Produkt ist für die Verwendung mit Inhalten vorgesehen, die Sie besitzen, lizenzieren oder aus dem öffentlichen Bereich beziehen. Sie dürfen dieses Produkt nicht für gesetzeswidrige Handlungen, einschließlich des Verstoßes gegen Urheberrechte, verwenden.

    10. 3.10. Scorch Wenn die Software die Erstellung von Partituren im Avid Scorch-Format ermöglicht, dürfen diese Partituren nicht zu kommerziellen Zwecken verbreitet werden.

    11. 3.11. Internetzugang Zum Aktivieren, Testen und Verlängern von Softwareabonnements ist eine Internetverbindung erforderlich. Die Software kann ohne Vorankündigung deaktiviert werden, wenn keine Internetverbindung zur Verfügung steht oder die Zahlung nicht eingegangen ist.

    12. 3.12. Schriftarten Bestimmte Avid-Produkte können Schriftarten von Drittanbietern („Schriftarten“) enthalten. Schriftarten dürfen nur innerhalb der Avid-Produkte verwendet werden, die diese Schriftarten enthalten.

  5. SCOPE Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Diese Vereinbarung gewährt Ihnen bestimmte Rechte zur Nutzung der Software, die bei einem Verstoß gegen die Bedingungen widerrufen werden können. Avid und seine Lieferanten sind alle Rechte vorbehalten, die Ihnen in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährt werden. Die Software ist durch das Urheberrecht und andere Gesetze und Verträge über geistiges Eigentum geschützt.

  6. VERTRAULICHKEIT Sie erkennen an, dass die Software zusammen mit jeglicher gebündelter Hardware urheberrechtlich geschütztes und vertrauliches Eigentum von Avid oder den Lieferanten von Avid enthält. Sie dürfen diese vertraulichen Informationen nur an Mitarbeitende oder Berater weitergeben, die Zugang zu den vertraulichen Informationen benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen, und die durch entsprechende Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarungen gebunden sind.

  7. UPGRADES UND CROSSGRADES Um Software zu verwenden, die als Upgrade oder Crossgrade bezeichnet wird, müssen Sie zunächst über eine Lizenz für die Verwendung entsprechend qualifizierter Software wie von Avid angegeben verfügen. Nach dem Upgrade unterliegt Ihre Verwendung des Softwareupgrades den Bestimmungen dieses Vertrags. Wenn Sie ein Upgrade für Ihre Software durchführen, dürfen Sie die ursprüngliche Software und das Softwareupgrade nicht gleichzeitig verwenden. Für bestimmte Software ist möglicherweise ein Avid-Supportvertrag, Upgrade-Vertrag oder Abonnement erforderlich, um auf Upgrades zugreifen zu können. Zusätzliche Bedingungen für Upgrade-Verträge und Abonnements finden Sie unter www.avid.com/subscription. Darüber hinaus dürfen Sie die ursprüngliche Software nicht getrennt vom Softwareupgrade verkaufen oder übertragen. Weitere Informationen zu Übertragungen finden Sie in Abschnitt 10 (Übertragung von Software).

  8. CLOUD-FÄHIGE PRODUKTE Bestimmte Avid-Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf einige Versionen von Pro Tools und Sibelius, kann Cloud-Speicher, Zusammenarbeits- oder andere Cloud-Funktionen enthalten.

    1. 7.1. Einige Versionen von Pro Tools und Sibelius bieten die Möglichkeit, eine begrenzte Anzahl von Pro Tools-Sessions und Musikpartituren („Projekte“) zu erstellen und diese in der Cloud zu speichern und gemeinsam zu nutzen. Projekte und die damit verbundenen digitalen Audiodateien, Session-Dateien, Metadaten, Texte, Bilder, Chataufzeichnungen und sonstigen Informationen werden online gespeichert. Die Anzahl und Größe Ihrer gespeicherten Projekte ist begrenzt und kann nach dem Ermessen von Avid geändert werden. Avid kann nach eigenem Ermessen ein Abonnement für zusätzlichen Cloud-Speicherplatz zum Kauf anbieten, für das gesonderte Bedingungen gelten.

    2. 7.2. Sie bleiben gegenüber Avid im Besitz aller geistigen Eigentumsrechten an Ihren Projekten. Wenn Sie Projekte auf unseren Servern speichern oder auf andere Weise dorthin übermitteln, gewähren Sie Avid (und seinen autorisierten Drittanbietern) eine weltweite, gebührenfreie Lizenz zum Hosten, Reproduzieren, Modifizieren, Kommunizieren und Verteilen Ihrer Projekte und deren Inhalt. Diese Lizenzgewährung ist auf den Betrieb und die Verbesserung von Avid-Produkten, einschließlich des Cloudspeichers und der Bereitstellung neuer Dienste für Sie beschränkt.

    3. 7.3. Weder Avid noch seine Drittanbieter oder Cloud-Service-Anbieter haften für Fehler, Versäumnisse oder Mängel bei Avid Cloud-Speicher, fehlenden Onlinezugriff auf Ihre Daten, nicht autorisierte Datenzugriffe oder den Verlust oder die Löschung von Inhalten oder Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihre Projekte.

    4. 7.4. Zusätzliche Bedingungen für Cloud-Speicher und Cloud-Speicher-Abonnements finden Sie unter www.avid.com/subscription.

  9. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN Die Software kann mit Komponenten anderer Anbieter vertrieben werden, für die andere Bedingungen gelten. Ihre Installation und Nutzung dieser Komponenten unterliegt diesen Bedingungen, die auf den Medien zu finden sind, auf denen die Software bereitgestellt wird. Keine Bedingung dieser Vereinbarung schränkt die Rechte ein, die Ihnen von Dritten gewährt werden, einschließlich der Rechte unter Lizenzen für kostenlose oder Open-Source-Software.

  10. INFORMATIONEN VON DRITTEN Avid kann Informationen über Produkte und Dienstleistungen von Dritten beinhalten, einschließlich Links zu Websites, die von anderen betrieben werden. Avid ist nicht für diese Informationen von Dritten verantwortlich und unterstützt oder sponsert sie nicht.

  11. ÜBERTRAGUNG VON SOFTWARE

    1. 10.1. Geräteübertragung Gilt Ihre Lizenz nur für ein Hardwaregerät, so können Sie Ihre lizenzierte Kopie der Software für betriebsinterne Zwecke oder zum Zweck der privaten Unterhaltung auf ein anderes Gerät übertragen, sofern Sie die Software auf dem ursprünglichen Gerät vollständig entfernen.

    2. 10.2. Übertragung an Dritte Wenn die Software ursprünglich von Ihnen lizenziert wurde, sind Sie möglicherweise berechtigt, Ihre Lizenz und die Software einmalig und dauerhaft auf eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien der Software zurück und befolgen das Lizenzübertragungsverfahren von Avid. Weitere Informationen finden Sie unter www.avid.com/avidlicensing. Es können Übertragungsgebühren anfallen. Akademische Lizenzen (siehe Abschnitt 3.6) und Testlizenzen (siehe Abschnitt 3.7) dürfen nicht verkauft oder übertragen werden, außer in dem Fall und in dem Ausmaß, in dem eine solche Übertragung als gesetzlich zulässig gilt.

    3. 10.3. Software-Upgrades Wenn Sie Ihre Software aktualisiert haben, dürfen Sie die ursprüngliche Software und die aktualisierte Software nicht getrennt übertragen.

  12. ZUSTIMMUNG ZUR DATENNUTZUNG Avid kann Informationen über Ihren geografischen Standort, Ihre Nutzung der Software und die von Ihnen in Verbindung mit der Software verwendeten Hardwaregeräte in einer Weise erfassen und verwenden, die Sie nicht persönlich identifiziert. Avid kann diese Informationen verwenden, um unsere Produkte zu verbessern oder kundenspezifische Dienstleistungen oder Technologien anzubieten. Avid kann diese Informationen auch an Dritte weitergeben, damit diese die Interaktion ihrer Produkte oder Dienstleistungen mit der Software verbessern können. Einige Avid-Software verwendet Google Analytics, um anonyme Daten zu den vorgenannten Zwecken zu erfassen. Weitere Informationen darüber, wie Google die mit Google Analytics erfassten Daten verwendet, finden Sie unter https://policies.google.com/privacy/partners. Darüber hinaus kann die Software Sicherheitselemente enthalten, die eine unbefugte Nutzung oder Vervielfältigung der Software erkennen und an Avid melden. Die Software kann zu diesen Zwecken ohne Vorankündigung eine Verbindung mit dem Internet herstellen. Verwenden Sie die Software nicht, wenn Sie mit diesen Praktiken nicht einverstanden sind.

  13. EXPORTBESCHRÄNKUNGEN Die Software unterliegt den Exportgesetzen und ‑bestimmungen der Vereinigten Staaten. Wenn Sie US-amerikanischem Recht unterliegen, müssen Sie diese und andere geltende Gesetze und Vorschriften einhalten, die für die Software gelten. Diese Gesetze enthalten Beschränkungen hinsichtlich Zielorten, Endbenutzern und Endverwendung. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.bis.doc.gov.

  14. AUDITS Während der Laufzeit dieses Vertrags und für die Dauer von zwei (2) Jahren nach dem Ende seiner Laufzeit kann Avid nach vorheriger Ankündigung Ihre Bücher, Unterlagen und Computing-Geräte auditieren, um zu ermitteln, ob Sie die Bestimmungen dieses Vertrags einhalten und die entsprechenden Gebühren zahlen, wenn zutreffend. Wenn infolge eines solchen Audits festgestellt wird, dass Ihrerseits eine Unterzahlung von mehr als fünf (5 %) der Lizenzgebühren erfolgte, die Avid für den auditierten Zeitraum zustehen, stimmen Sie zu, zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln, die möglicherweise für Avid verfügbar sind, Avid die Kosten des Audits zu erstatten und die betreffende Unterzahlung umgehend auszugleichen. Die zuvor beschriebene Auditbestimmung gilt nicht, wenn Sie Verbraucher sind und die Software zu privaten Zwecken verwenden.

  15. BEENDIGUNG Im gesetzlich zulässigen Umfang und unbeschadet anderer Rechte kann Avid Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie wesentlich gegen diese Vertragsbedingungen verstoßen.

  16. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ Mit Ausnahme der Haftung für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit oder Betrug seitens Avid verursacht werden, oder anderer Haftungsansprüche, die gesetzlich nicht ausschließbar oder einschränkbar sind, können Sie Avid und seinen Lieferanten gegenüber nur Schadenersatzansprüche hinsichtlich direkter Schäden bis zur Höhe des von Ihnen für die Software gezahlten Betrags geltend machen. Sie können keine entgangenen Gewinne, Datenverluste, Geschäftsschädigungen, nicht vernünftigerweise vorhersehbare Schäden oder sonstige Verluste oder Schäden, einschließlich Folgeschäden, besondere, indirekte oder zufällige Schäden, geltend machen.
    Diese Einschränkung gilt für:
    • die Software und alles, was mit ihr zusammenhängt;
    • Dienstleistungen, die in Verbindung mit der Software erbracht werden;
    • Hardware, die mit der Software bereitgestellt wird;
    • Inhalte von Dritten, einschließlich Programme und Informationen; und
    • Ansprüche wegen Vertragsbruch, Verletzung der Garantie, Gewährleistung oder Bedingungen, Gefährdungshaftung, Fahrlässigkeit oder anderer Delikte, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist.
    Sie gilt auch dann, wenn:
    • die Reparatur, der Ersatz oder die Rückerstattung der Software Sie nicht vollständig für etwaige Verluste entschädigt; oder
    • Avid über die Möglichkeit des Schadens informiert war oder dies sein hätte müssen.
    Einige Länder gestatten den Ausschluss oder die Einschränkung von beiläufig entstandenen oder Folgeschäden nicht; in diesem Fall gilt diese Einschränkung oder dieser Ausschluss möglicherweise für Sie nicht. Die Einschränkung oder der Ausschluss gilt möglicherweise auch nicht für Sie, weil Ihr Land den Ausschluss oder die Einschränkung von beiläufig entstandenen Schäden, Folgeschäden oder anderen Schäden nicht gestattet.

  17. HINWEIS FÜR ENDNUTZER DER US-REGIERUNG Die Software ist ein „kommerzieller Gegenstand“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. 2.101 (Okt. 2005) definiert ist, bestehend aus „kommerzieller Computersoftware“ und „kommerzieller Computersoftware-Dokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. 12.212 (Sept. 2005) definiert sind. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 (Juni 2005), erwerben alle Endbenutzer der US-Regierung die Software nur mit den hier aufgeführten Rechten. Die gesamte Software, die der US-Regierung im Rahmen von vor dem 1. Dezember 1995 erfolgten Ausschreibungen bereitgestellt wurde, wird mit „eingeschränkten Rechten“ gemäß FAR, 48 CFR 52.227-14 (JUNI 1987) bzw. DFAR, 48 CFR 252.227-7013 (OKT. 1988) bereitgestellt. Diese Bestimmung gilt nicht für Sie, wenn Sie nicht mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verbunden sind.

  18. GELTENDES RECHT

    1. 17.1. Innerhalb der USA Wenn Sie die Software in den Vereinigten Staaten von Amerika erworben haben, gilt das Recht von Massachusetts für die Auslegung dieses Vertrags und für Ansprüche wegen Vertragsverletzung, ungeachtet der Grundsätze des Kollisionsrechts. Die Gesetze des Landes, in dem Sie wohnhaft sind, regeln alle anderen Ansprüche, einschließlich Ansprüchen unter staatlichem Verbraucherschutz und den Gesetzen des unlauteren Wettbewerbs.

    2. 17.2. Außerhalb der USA Wenn Sie die Software in einem anderen Land erworben haben, gelten die Gesetze des jeweiligen Landes.

    3. 17.3. Rechtswirkung Diese Vereinbarung beschreibt bestimmte gesetzliche Rechte. Abhängig von den Gesetzen Ihres Staates oder Landes haben Sie möglicherweise andere Rechte. Sie haben möglicherweise auch Rechte gegenüber dem Händler, von dem Sie die Software erworben haben. Diese Vereinbarung ändert nicht Ihre Rechte unter den Gesetzen Ihres Staates oder Ihres Landes, wenn die Gesetze Ihres Staates oder Landes dies nicht zulassen.

  19. VOLLSTÄNDIGER VERTRAG Diese Vereinbarung (einschließlich der nachstehenden Gewährleistung) sowie alle zusätzlichen Bedingungen, die mit von Ihnen genutzten oder erworbenen Ergänzungen, Aktualisierungen, internetbasierten Diensten und Supportleistungen bereitgestellt werden, stellen die gesamte Vereinbarung für die Software und die damit verbundenen Dienste dar.

  20. SALVATORISCHE KLAUSEL Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung rechtsunwirksam sein, so bleibt die Vereinbarung bis auf die unwirksame Bestimmung bestehen. Erklärt jedoch ein Gericht eine der Bestimmungen für ungültig, kann das Gericht die Bestimmung einschränken, bestimmte Wörter oder Sätze streichen oder die gesamte Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die die Absicht der ungültigen Bestimmung am besten ausdrückt.

  21. ZUSÄTZLICHE HINWEISE

    1. 20.1. MPEG-2 Die Software kann MPEG-2-Technologie enthalten. MPEG LA, L.L.C. verlangt folgenden Hinweis:
    2. JEDE VERWENDUNG DIESES PRODUKTS, DIE ÜBER DIE PERSÖNLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER IN EINER ART UND WEISE HINAUSGEHT, DIE DEM MPEG-2-STANDARD FÜR DIE KODIERUNG VON VIDEODATEN FÜR MEDIENPAKETE ENTSPRICHT, IST AUSDRÜCKLICH UNTERSAGT, WENN NICHT EINE LIZENZ GEMÄSS DEN ANWENDBAREN PATENTEN DES MPEG-2-PATENTPORTFOLIOS VORLIEGT. DIESE LIZENZ IST ERHÄLTLICH BEI MPEG LA, L.L.C., 250 STEELE STREET, SUITE 300, DENVER, COLORADO 80206.

    3. 20.2. MPEG-4 Die Software kann MPEG-4-Technologie enthalten. MPEG LA, L.L.C. verlangt folgenden Hinweis:

    4. DIESES PRODUKT IST IM RAHMEN DER MPEG-4 VISUAL-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE PERSÖNLICHE UND NICHT GEWERBLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER (i) ZUR KODIERUNG VON VIDEOS IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM MPEG-4 VISUAL-STANDARD („MPEG-4-VIDEO“) UND/ODER (ii) ZUR DEKODIERUNG VON MPEG-4-VIDEO LIZENZIERT, DAS VON VERBRAUCHERN IM RAHMEN EINER PERSÖNLICHEN UND NICHT-KOMMERZIELLEN TÄTIGKEIT KODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM VIDEOANBIETER ERWORBEN WURDE, DER VON MPEG LA FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON MPEG-4-VIDEO LIZENZIERT WURDE. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR EINE ANDERE NUTZUNG GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN, EINSCHLIESSLICH SOLCHER, DIE SICH AUF DIE WERBLICHE, INTERNE UND KOMMERZIELLE NUTZUNG UND LIZENZIERUNG BEZIEHEN, SIND BEI MPEG LA, LLC ERHÄLTLICH. SIEHE HTTP://WWW.MPEGLA.COM. DIESES PRODUKT IST UNTER DER MPEG-4 SYSTEMS-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE KODIERUNG IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM MPEG-4 SYSTEMS-STANDARD LIZENZIERT, WOBEI EINE ZUSÄTZLICHE LIZENZ UND DIE BEZAHLUNG VON GEBÜHREN ERFORDERLICH SIND FÜR DIE KODIERUNG IN VERBINDUNG MIT (i) DATEN, DIE AUF PHYSISCHEN MEDIEN GESPEICHERT ODER WIEDERGEGEBEN WERDEN, FÜR DIE PRO TITEL BEZAHLT WIRD, UND/ODER (ii) DATEN, FÜR DIE PRO TITEL BEZAHLT WIRD UND DIE AN EINEN ENDBENUTZER ZUR DAUERHAFTEN SPEICHERUNG UND/ODER VERWENDUNG ÜBERTRAGEN WERDEN. EINE SOLCHE ZUSÄTZLICHE LIZENZ KANN VON MPEG LA, LLC, ERWORBEN WERDEN. WEITERE INFORMATIONEN FINDEN SIE UNTER HTTP://WWW.MPEGLA.COM.

    5. 20.3. H.264/AVC Die Software kann H.264/AVC-Technologie enthalten. MPEG LA, L.L.C. verlangt folgenden Hinweis:

    6. DIESES PRODUKT IST IM RAHMEN DER AVC-PATENTPORTFOLIO-LIZENZ FÜR DIE PERSÖNLICHE NUTZUNG DURCH VERBRAUCHER ODER ANDERE ENTGELTLOSE NUTZUNGEN (i) ZUR KODIERUNG VON VIDEOS IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DEM AVC-STANDARD („AVC-VIDEO“) UND/ODER (ii) ZUR DEKODIERUNG VON AVC-VIDEO LIZENZIERT, DAS VON VERBRAUCHERN IM RAHMEN EINER PERSÖNLICHEN TÄTIGKEIT KODIERT WURDE UND/ODER VON EINEM VIDEOANBIETER ERWORBEN WURDE, DER FÜR DIE BEREITSTELLUNG VON AVC-VIDEO LIZENZIERT WURDE. ES WIRD KEINE LIZENZ FÜR EINE ANDERE NUTZUNG GEWÄHRT ODER IMPLIZIERT. WEITERE INFORMATIONEN SIND BEI MPEG LA, L.L.C., ERHÄLTLICH. SIEHE HTTP://WWW.MPEGLA.COM.

    7. 20.4. Microsoft Windows für eingebettete Systeme Die Software kann Microsoft Windows für eingebettete Systeme enthalten. In diesem Fall verlangt Microsoft, dass Sie auf die Desktop-Funktionen des Betriebssystems (z. B. E-Mail, Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Datenbank, Netzwerk/Internetbrowser, Terminplanung und persönliche Finanzen) nur über die Avid-Software und in Verbindung mit deren Nutzung zugreifen.

    8. 20.5. IntervalZero Die Software kann Software von IntervalZero, Inc. enthalten. IntervalZero, Inc. verlangt folgenden Hinweis:
    9. Dieses System enthält Software von IntervalZero, Inc. („IntervalZero“), die als Erweiterung des Windows-Betriebssystems dient und diesem System die Nutzung eines deterministischen Betriebssystems ermöglicht.

      Sie erklären sich damit einverstanden, dass Sie die IntervalZero-Software nur für Ihren eigenen internen Geschäftsgebrauch nutzen. Sie stimmen zu, die IntervalZero-Software nicht an Dritte abzutreten, zu kopieren, zu übertragen oder zu übermitteln. SIE VERPFLICHTEN SICH, DIE INTERVALZERO-SOFTWARE AUSSCHLIESSLICH GEMÄSS DEN VORLIEGENDEN BESTIMMUNGEN ZU NUTZEN.

      Sie stimmen zu, dass Ihre nicht-exklusive Lizenz zur Nutzung der IntervalZero-Software erlischt, wenn Sie gegen diese Bestimmungen verstoßen. Wenn Ihre Lizenz ausläuft, verpflichten Sie sich, jegliche Nutzung der IntervalZero-Software einzustellen. IntervalZero behält sich alle Rechte an der IntervalZero-Software vor, einschließlich aller Eigentumsrechte. Sie stimmen zu, dass IntervalZero seine Rechte aus dieser Vereinbarung direkt in eigenem Namen gegen Sie geltend machen kann.

      Die IntervalZero Software wird Ihnen „IM VORLIEGENDEN ZUSTAND“ zur Verfügung gestellt. Es wird nicht garantiert, dass die IntervalZero-Software fehlerfrei ist oder den Betrieb Ihrer Anwendung nicht unterbricht. INTERVALZERO UND SEINE LIEFERANTEN LEHNEN JEDE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG AB, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTTAUGLICHKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DES EIGENTUMS UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. IntervalZero und seine Lieferanten übernehmen keine Garantie für die Ergebnisse, die durch die Verwendung der IntervalZero-Software erzielt werden. IN KEINEM FALL HAFTEN INTERVALZERO ODER SEINE LIEFERANTEN FÜR FOLGE- ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN ODER FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER EINNAHMEN. INTERVALZERO ODER SEINE LIEFERANTEN HAFTEN IN KEINEM FALL ÜBER DEN BETRAG HINAUS, DEN SIE FÜR DIESE ANWENDUNG BEZAHLT HABEN.


    10. 20.6. Nexidia Die Software kann Audioanalyse- und Dialogsuchtechnologie von Nexidia enthalten. Dies gilt unter anderem für Avid Align, Avid Comply, Avid Dialogue Search, Avid Illuminate, Avid QC, PhraseFind und ScriptSync. Sie verpflichten sich, den Gebrauch der Software mit Nexidia Technologie nicht für folgende Zwecke zu verwenden, bzw. deren Verwendung hierfür zu gestatten: (i) Call-Center-Sprachanalytik, (ii) Sprachbewertung, (iii) juristische Offenlegung, (iv) nationale Sicherheit und Verteidigung und (v) Sprachanalytik (wie jeweils hierin definiert).

    11. Im Rahmen dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die ihnen zugeschriebene Bedeutung.

      „Call-Center-Sprachanalytik“ bezeichnet jegliche Call-Center-Sprachanalytik, ausschließlich normaler Rich-Media-Verarbeitung, mit der Software. Es wird jedoch vorausgesetzt, dass Sie unter keinen Umständen die Software dazu verwenden bzw. Dritte dazu bevollmächtigen, mündliche Kundenkommunikation des Call-Centers zu registrieren, zu durchsuchen und/oder zu analysieren.

      „Sprachbewertung“ bezeichnet die Verwendung der Software, um Akzent oder Aussprache eines Sprechers für eine bestimmte Sprache anhand eines definierten Standards zu bestimmen und zu bewerten.

      „Juristische Offenlegung“ bezeichnet die Verwendung der Software zum Durchsuchen, Überprüfen und Extrahieren von Rich-Media-Inhalt, einschließlich Audio und Video, zur Unterstützung von juristischen Offenlegungen in zivilen, kriminellen oder regulatorischen Angelegenheiten.

      „Nationale Sicherheit und Verteidigung“ bezeichnet die Verwendung der Software durch Militär-, Strafverfolgungs- oder Geheimdienstbehörden zum Zweck der Überwachung und Identifizierung von relevanten Themen.

      „Sprachanalyse“ bezeichnet die Verwendung der Software zum Generieren von Daten aus mündlicher Kommunikation zwischen Kunden und Agenten, sowie deren Verwendung zur Verbesserung der Agentenleistung und der Geschäftsprozesse, zur Bereitstellung von Marktinformationen oder zur Gewährleistung der Einhaltung von Geschäfts- oder regulatorischen Anforderungen.


BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG

  1. BEGRENZTE GEWÄHRLEISTUNG Sofern Sie die Anweisungen befolgen, die Software nur mit qualifizierten oder zertifizierten Produkten von Drittanbietern verwenden, alle Ihnen von Avid zur Verfügung gestellten Updates installieren und die Software ordnungsgemäß lizenziert ist, funktioniert die Software im Wesentlichen wie in der Softwaredokumentation von Avid beschrieben.

  2. GARANTIEDAUER

    1. Mindestgarantiezeit Die beschränkte Gewährleistung deckt die Software für 90 Tage nach dem Erwerb durch den Erstnutzer ab. Die Gesetze Ihres Landes oder Staates können eine längere Garantiezeit als 90 Tage vorschreiben. In diesem Fall gewährt Avid die nach geltendem Recht vorgeschriebene Mindestgarantiezeit.

    2. Updates Wenn Sie während der Laufzeit der beschränkten Gewährleistung Ergänzungen, Aktualisierungen oder Ersatzsoftware erhalten, sind diese für den Rest der Laufzeit abgedeckt.


  3. GEOGRAFISCHER GELTUNGSBEREICH Diese beschränkte Gewährleistung gilt für weltweit verkaufte Produkte.

  4. DAUER DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN Soweit gesetzlich zulässig, gelten alle stillschweigenden Gewährleistungen, Garantien, Bestimmungen oder Bedingungen nur für die Dauer der beschränkten Gewährleistung. In einigen Staaten oder Ländern ist eine Begrenzung der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung nicht zulässig, sodass diese Einschränkungen möglicherweise nicht auf Sie zutreffen. Sie treffen gegebenenfalls auch nicht auf Sie zu, da in einigen Ländern eine Begrenzung der Dauer einer stillschweigenden Gewährleistung, Garantie, Laufzeit oder Bedingung unzulässig ist.

  5. GARANTIEEMPFÄNGER Wenn der Erstnutzer die Software in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung überträgt, gilt die restliche Garantiezeit für den Empfänger.

  6. AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG Diese Gewährleistung deckt keine Probleme ab, die durch Ihre Handlungen (oder Unterlassungen), die Handlungen anderer oder Ereignisse außerhalb der Kontrolle von Avid verursacht werden. Die Gewährleistung gilt auch nicht für Software, die von einer anderen Person als Avid oder einem autorisierten Avid-Händler oder -Dienstleister modifiziert wurde.

  7. RECHTSMITTEL BEI VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG Avid übernimmt kostenlos die Reparatur oder den Ersatz von Software, die innerhalb der Garantiezeit an Avid zurückgegeben wird. Wenn Avid die Software nicht reparieren oder ersetzen kann, erstattet Avid Ihnen den auf der Quittung ausgewiesenen Betrag für die Software. Um eine Rückerstattung zu erhalten, müssen Sie die Software deaktivieren und deinstallieren und alle Medien und sonstigen zugehörigen Materialien zusammen mit einem Kaufbeleg an Avid zurücksenden. Wenn Sie die Software als Paket zusammen mit Hardware erworben haben, müssen Sie das gesamte Paket zurückgeben, um eine vollständige Rückerstattung zu erhalten. Dies sind Ihre einzigen Rechtsmittel bei Verletzung der beschränkten Gewährleistung.

  8. VERBRAUCHERRECHTE BLEIBEN UNBERÜHRT. Möglicherweise haben Sie nach Ihrem örtlichen Recht zusätzliche Verbraucherrechte, die durch diese Vereinbarung nicht beeinflusst werden können. Verbraucher in der Europäischen Union haben beispielsweise unter Umständen Anspruch auf eine begrenzte Garantiezeit von zwei Jahren. In Australien (1) gelten für unsere Produkte Gewährleistungen, die nach dem australischen Verbrauchergesetz nicht ausgeschlossen werden können, (2) haben Sie Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung bei einem schwerwiegenden Fehler und auf Entschädigung für jeden anderen vernünftigerweise vorhersehbaren Verlust oder Schaden, und (3) haben Sie außerdem Anspruch auf Reparatur oder Ersatz der Produkte, wenn diese nicht von akzeptabler Qualität sind und das Problem keinen schwerwiegenden Fehler darstellt. Für weitere Informationen über Ihre Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre lokale Verbraucherschutzzentrale, die Bürgerberatungsstelle oder eine vergleichbare Stelle vor Ort.

  9. KEINE WEITEREN GEWÄHRLEISTUNGEN Die beschränkte Gewährleistung ist die einzige Gewährleistung, die Sie von Avid erhalten. Soweit gesetzlich zulässig, geben Avid und seine Lieferanten keine weiteren ausdrücklichen Gewährleistungen, Garantien, Bestimmungen oder Bedingungen, wie etwa die Gewährleistung, dass die Software fehlerfrei, fehlertolerant oder unterbrechungsfrei ist. Im Rahmen der lokalen Gesetze lehnt Avid jegliche stillschweigenden Garantien und Geschäftsbedingungen der Handelbarkeit, zufriedenstellenden Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck, oder Nichtverletzung der Rechte Dritter ab. Falls Ihre örtlichen Gesetze trotz dieses Ausschlusses stillschweigende Gewährleistungen, Garantien oder Bedingungen vorsehen, sind Ihre Rechtsbehelfe oben in Abschnitt G (Rechtsmittel bei Verletzung der Gewährleistung) beschrieben, soweit diese laut örtlichem Gesetz zulässig sind.

  10. BESCHRÄNKUNG UND AUSSCHLUSS VON SCHADENSERSATZ BEI VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNG Abschnitt 15 (Beschränkung und Ausschluss von Schadensersatz) gilt für Verletzungen dieser beschränkten Gewährleistung.

  11. RECHTSWIRKUNG Diese Gewährleistung gibt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte, wobei Sie auch andere Rechte haben können, die von Staat zu Staat variieren. Sie können auch andere Rechte haben, die von Land zu Land unterschiedlich sind.

  12. AUSGESCHLOSSENE PRODUKTE Avid gibt keine Gewährleistung auf Software von Drittanbietern oder von Avid kostenlos zur Verfügung gestellte Software, einschließlich Software, die als begrenzt verfügbar, Vorabversion, Leihgabe, Beta- oder Testversion bezeichnet wird. Diese Software wird „IM VORLIEGENDEN ZUSTAND“ und mit allen Fehlern bereitgestellt.

  13. GEWÄHRLEISTUNGSVERFAHREN UND ANSPRECHPARTNER Informationen zu Ihrer Gewährleistung erhalten Sie unter www.avid.com. Dort finden Sie die Kontaktdaten Ihrer örtlichen Avid-Niederlassung, Ihres Vertriebsmitarbeiters oder Ihres autorisierten Händlers.